Zukünftig müssen Kinder auch nach einer Erkrankung mit schwerer Symptomatik kein Attest oder einen negativen Corona-Test mehr vorlegen. Zum Ausgleich wird der Zeitraum, nach dem es den Kindern möglich ist, die Kitas wieder zu besuchen, auf 48 Stunden verlängert. Diese Regelungen wurden im Einvernehmen aller Beteiligten und unter Beachtung der Einschätzungen aus Medizin und der Ärzteschaft erarbeitet.

Das bedeutet:

Die Wiederzulassung zur Kindertageseinrichtung ist erst wieder möglich, sofern das Kind bei gutem Allgemeinzustand mindestens 48 Stunden symptomfrei (bis auf leichten Schnupfen und gelegentlichen Husten) ist. Alle Eltern müssen eine schriftliche Bestätigung über die Symptomfreiheit von mindestens 48 Stunden unterschreiben.