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Liebe Eltern,

die Kommunale Jugendarbeit hat in Zusammenarbeit mit dem Familien Informationszentrum ein tolles Projekt entwickelt, um die derzeitige schwere Zeit den Kindern zu versüßen. Gerne machen wir auf das Projekt aufmerksam.

Bei den Familien, die die Notbetreuung nutzen ziehen wir für den Monat April den kompletten Beitrag ein (Sie erhalten eine Rechnung).

Wenn politisch eine Entscheidung über den Beitrag für die Notbetreuung feststeht, erfolgt evtl. eine Rückzahlung des Elternbeitrages als Teilbetrag oder komplett.

Liebe Eltern,

die Steuerbescheinigungen liegen im Kindergarten zur Abholung bereit. Wir bitten um telefonische Absprache bezüglich des Abholtermins.

Viele Grüße aus dem Kindergarten

Liebe Mitglieder der PG Maria Patronin von Franken,

von einem netten Kollegen haben wir eine sehr schöne Bildgeschichte erhalten, die - übertragen ins Tierreich - kleineren Kindern erklären kann, warum sie momentan nicht zu Oma oder Opa dürfen.

In den Senioreneinrichtungen des Klinikums Main-Spessart sind Besuche derzeit verboten. Um den Bewohnern eine Freude zu bereiten, ruft das Klinikum nun die Kinder des Landkreises dazu auf, den Senioren zu schreiben. Möglich sind Briefe, Karten, gemalte Bilder oder etwas Gebasteltes.

Koordinierungsstelle für Familienbildung und Familienstützpunkte für den Landkreis Main-Spessart
Krisentelefon für Familien

Die Familienstützpunkte und die Koordinierungsstelle Familienbildung und Familienpaten haben ein Krisentelefon für Familien mit Kindern eingerichtet.

Nach Rücksprache mit dem Jugendamt dürfen wir keine Schulkinder betreuen, auch nicht in den Osterferien.

Liebe Eltern,
von den Erziehungsberatungsstellen gibt es Hilfsangebote. Diese finden Sie unter:
https://www.erziehungsberatung-msp.de/

200321_informationsblatt_fur_eltern_aktualisiert_clean.pdf

 

Gemäß der Allgemeinverfügung der Bayerischen Staatsregierung wird es von Montag, den 16. März 2020, bis Sonntag, den 19. April 2020, ein Betretungsverbot für Kinder in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen und Heilpädagogischen Tagesstätten geben. Ein generelles Tätigkeitsverbot für Beschäftigte in Kindertageseinrichtungen gibt es nicht.

Unsere Termine
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Zum Download
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Einblicke
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